Kita-Platz-Anspruch anwaltlich durchsetzen
Sie haben für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Krippe oder Kindergarten beantragt, sind aber leer ausgegangen?
Um allen eine Chance auf Vereinbarkeit zwischen Berufstätigkeit und Familie zu verschaffen, aber auch um Kindern eine altersgerechte Förderung und soziale Integration zu ermöglichen, unterstütze ich Sie, wenn Sie im Vergabeverfahren für Krippen- oder Kindergartenplätze keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten haben.
Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Insbesondere im Krippen- und Kindergartenalter ist eine Zusage für einen der begehrten Kita-Plätze leider immer noch nicht selbstverständlich.
Gern berate ich Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, den gesetzlichen Betreuungsanspruch durchzusetzen.

